Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das OLG Innsbruck der Frage zu, wie sich unrichtig kundgemachte Geschwindigkeitsbegrenzungen haftpflichtrechtlich auszuwirken vermögen. Liegt bei einem Zuwiderhandeln rechtswidriges und vorwerfbares Verhalten vor?
Rechtsgrundlagen: § 43 StVO; § 44 StVO; § 52 Abs 1 StVO; § 1295 ABGB; § 1304 ABGB