Zusammenfassung: Hubers Beitrag beschäftigt sich mit dem Umfang des Schadenersatzes für Personenschäden nach dem schweizerischen OR. Er vergleicht dabei die österreichischen Regelungen des § 1325 ff ABGB mit den Regelungen nach Art 46 OR zum Beispiel im Hinblick auf Einkommensausfälle, Haushaltsschäden oder Schmerzensgeld und prüft abschließend, in wieweit dieser Rechtsbereich auch für die österreichische Rechtslage von Interesse sein kann.