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(Kritische) Anmerkung zu § 26 Abs 2 FSG idF BGBI I 2009/93

VerkehrsrechtAufsatzDr. Markus ZeinhoferZVR 2010/20ZVR 2010, 50 - 56 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der Autor geht auf die 12. FSG-Novelle ein und beleuchtet die Neuerungen, aber auch Probleme, die im Zusammenhang mit der Vollzugs- und der Gesetzgebungsebene entstanden sind. Die Novelle hatte u.a. zum Ziel die Unfälle von Alkolenkern zu reduzieren. Zeinhofer geht dabei auch auf die Problematik beim Gleichheitssatz und die neuen Deliktstatbestände ein.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 FSG; § 26 Abs 2 FSG

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