§ 30a Abs 2 Z 12 FSG; § 102 Abs 1 KFG
Der VwGH beschäftigte sich im Verfahren mit der Frage, ob für die Übertretung des § 102 Abs 1 KFG Mängel am vom PKW gezogenen Anhänger eine Rolle spielen können und ob dieser Sachverhalt auch vom Begriff des "Lenkens von Kraftfahrzeugen" gedeckt ist.