Zusammenfassung: Der UVS prüfte die Zulässigkeit von GPS-Messgeräten für die Geschwindigkeitsmessung von Motorfahrrädern.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 20 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte die Zulässigkeit von GPS-Messgeräten für die Geschwindigkeitsmessung von Motorfahrrädern.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 20 Abs 2 StVO
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