Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob die Verpflichtung einer amtsärztlichen Untersuchung im Hinblick auf die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines PKWs in einem Bescheid bindend ist oder ob diese Untersuchung statt dessen auch durch einen Facharzt für innere Medizin durchgeführt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG