Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Zulässigkeit des Entzugs einer Taxilenkerberechtigung, wenn der Betroffene wegen Sachbeschädigung oder gefährliche Drohung schuldig erkannt wurde und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO