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Ausstellung eines Fahrlehrerausweises, nur über Antrag des Fahrschulbesitzers

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/190ZVR 2010, 383 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass ein Fahrlehrerausweis ausschließlich aufgrund eines Antrags des Fahrschulbesitzers auszustellen ist.

Rechtsgrundlagen: § 114 KFG

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