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Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Reparaturkosten nach Bruttowerten

Ausländische RechtsprechungSchadenersatzrechtUniv.-Prof. Dr. Christian Huber, AachenZVR 2009/112ZVR 2009, 216 - 217 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der deutsche BGH fest, dass es bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswertes der vom SV kalkulierten Reparaturkosten auf die Bruttoreparaturkosten ankomme.

Rechtsgrundlagen: § 249 BGB

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