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Kein Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Kfz-SV des Geschädigten bei Zugrundelegung von Restwerten des regionalen Markts

Ausländische RechtsprechungSchadenersatzrechtUniv.-Prof. Dr. Christian Huber, AachenZVR 2009/113ZVR 2009, 217 - 218 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der deutsche BGH fest, dass bei Mitverschulden des Geschädigten der mit der Schadensschätzung betraute SV den Restwert nur auf der Basis des dem Geschädigten zugänglichen regionalen Markts zu ermitteln habe.

Rechtsgrundlagen: § 249 BGB; § 254 BGB

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