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Fälligkeit eines Reparaturkostenanspruchs im 130%-Bereich

Ausländische RechtsprechungSchadenersatzrechtUniv.-Prof. Dr. Christian Huber, AachenZVR 2009/111ZVR 2009, 215 - 216 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der deutsche BGH mit der Frage der Fälligkeit eines Reparaturkostenanspruchs im 130%-Bereich iZm einem Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert jedoch innerhalb der 130%-Grenze liegt.

Rechtsgrundlagen: § 249 Abs 2 BGB; § 271 Abs 1 BGB; § 286 BGB

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