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VStG - Keine Beeinträchtigung von Verteidigungsrechten, keine Gefahr der Doppelbestrafung

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident Wien (Bearbeitung)ZVR 2009/109ZVR 2009, 214 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 44a VStG

In dem vorliegenden Erkenntnis stellt der VwGH klar, dass Ungenauigkeiten hinsichtlich der Tatzeit und des Tatorts keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Strafbescheids haben, sofern die Verteidigungsrechte des Beschuldigten nicht beeinträchtigt seien und keine Gefahr der Doppelbestrafung bestünde.

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