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VStG - Getrennt zu beurteilende Tatbestände, getrennt zu verhängende Strafen

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident Wien (Bearbeitung)ZVR 2009/108ZVR 2009, 214 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 22 VStG

In dem vorliegenden Erkenntnis befasst sich der VwGH mit dem Verbot des § 82 Abs 1 iVm § 99 Abs 3 lit d StVO sowie dem Verbot des § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO 1960. Hinsichtlich der genannten Verbotsnormen stellt der VwGH fest, dass es sich hiebei um zwei getrennt zu beurteilende Tatbestände handle sowie gegebenenfalls getrennte Strafen zu verhängen seien.

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