§ 30a Abs 1 FSG; § 21 Abs 1 VStG; § 106 Abs 1b KFG
Der VfGH äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob ein "Absehen" von der Verhängung einer Strafe nach § 21 Abs 1 VStG ohne Verhängung einer Ermahnung, einen Schuldspruch beinhalten darf.
VfGH 25.9.2008, B 1744/06