Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung war fraglich, ob im Falle einer mangelnden Versicherung bei der Anmietung eines Mietwagens im Rahmen einer gemeinsamen Reise fahrlässige Körperverletzung bei der Verletzung eines der Insassen kraft ergänzender Vertragsauslegung auszuschließen ist.
Rechtsgrundlagen: § 157 dBGB; § 276 dBGB