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Bundesrecht - Gefahrengutrecht - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M182 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 2059 Nitrozellulose, Lösung ent

Gesetzgebung und VerwaltungVerwaltungsrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/185ZVR 2008, 387 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M182 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 2059 Nitrozellulose, Lösung entzündbar in IBCs.

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