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Bundesrecht - Gefahrengutrecht - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mi

Gesetzgebung und VerwaltungVerwaltungsrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/186ZVR 2008, 387 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3000 Litern befördern.

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