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Bundesrecht - Gefahrengutrecht - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2006 gem Abschnitt 1.5.1 des RID und Art 6 Abs 12 der RL 96/49/EG betreffend abweichen

Gesetzgebung und VerwaltungVerwaltungsrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/187ZVR 2008, 388 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2006 gem Abschnitt 1.5.1 des RID und Art 6 Abs 12 der RL 96/49/EG betreffend abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden.

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