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Bundesrecht - Gefahrengutrecht - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M185 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Anwendung der Abweichung des Abs 1.1.4.2.1 auf die

Gesetzgebung und VerwaltungVerwaltungsrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/184ZVR 2008, 387 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M185 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Anwendung der Abweichung des Abs 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt.

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