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Bundesrecht - Gefahrengutrecht - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von S

Gesetzgebung und VerwaltungVerwaltungsrechtGerhard Pürstl (Bearb)ZVR 2008/183ZVR 2008, 387 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S.

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