Zusammenfassung: Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Totalschadensabrechnung iZm dem Wrackwert zu befassen. Hat ein in Tirol ansässiger Geschädigter gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er ein von einem Käufer aus Wien stammendes erheblich höheres Restwertangebot, das ihm der Haftpflichtversicherer vermittelt hat, nicht annimmt?