Zusammenfassung: Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Verkehrssicherungspflicht eines Gartenbesitzers beim Gießen einer Hecke zu befassen. Trifft ihn ein Verschulden, wenn Wasser auf die Fahrbahn fließt, ein Mofafahrer aus diesem Grund anhält, und ein Mopedfahrer auf das Mofa auffährt?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB