§ 5 Abs 2 StVO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob es den Lenker, der im Verdacht gestanden war, während des Lenkens einer Fahrzeugs alkoholisiert zu sein, entlastet, zu behaupten, nicht er, sondern der Beifahrer habe nach Bier gerochen.
VwGH 16.11.2007, 2007/02/0250