§ 16 Abs 1 lit a StVO; § 68 Abs 1 StVO; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB; § 4 Abs 1 FahrradVO
Der OGH hatte sich mit der Frage der Abgrenzung eines Mountainbikes zu einem Rennfahrrad, sowie mit der Frage des Aufteilung des Verschuldens bei einem Unfall zu befassen, bei dem zwei Fahrradlenker von einem Auto auf einer Bundesstraße, neben der ein Fahrradweg verläuft, gerammt worden waren.