Zusammenfassung: Der Kurzbericht berichtet über die multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2007 gem Abschnitt 1.5.1. des RID und Art 6 Abs 12 der RL 96/49/EG betreffend die Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den technischen Anweisungen der ICAO unterliegen.
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