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Bundesrecht - Gefahrgutrecht

GesetzgebungGerhard PürstlZVR 2008/103ZVR 2008, 259 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Kurzbericht über die multilaterale Vereinbarung M 185 betreffend die Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMG-Code oder den technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt.

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