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Bundesrecht - Gefahrgutrecht

GesetzgebungGerhard PürstlZVR 2008/105ZVR 2008, 260 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag stellt einen Kurzbericht über die multilaterale Vereinbarung M191 gem Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, dar.

Schlagwörter:

multilaterale Vereinbarung M191;

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