Zusammenfassung: Der Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises infolge der vorzeitigen Abreise wegen der Tsunami-Katastrophe bestimmt sich nach dem Erholungswert bzw dem Restnutzen der bis zu diesem Zeitpunkt verbrachten Urlaubstage. Bezüglich der Flugkosten ist eine aliquote Teilung auf die einzelnen Urlaubstage erforderlich.