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Entschädigung für verpatzten Urlaub" Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle in weniger gravierenden Fällen"

ZivilrechtAnm. von Andrea MichitschZVR 2007/142ZVR 2007, 239 - 242 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH spricht sich für die Maßgeblichkeit einer Erheblichkeitsschwelle bei Schadenersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreuden aus und erläutert, dass in weniger schwerwiegenden Fällen bereits mit einer Minderung des Reisepreises eine Abgeltung der entstandenen Unlustgefühle erfolgt.

Rechtsgrundlagen: § 31e KSchG; Art 5 Pauschalreise-RL 90/314/EWG

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