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Judikaturübersicht Verwaltung - StVO

VerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/152ZVR 2007, 269 - 270 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: Derjenige, der einen Nachtrunk geltend macht ist bezüglich des so konsumierten Alkohols behauptungs- und beweispflichtig.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO

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