§ 5 Abs 2 StVO
Auch ein Radfahrer muss sich bezüglich der einschlägigen Straßenverkehrsrechtsbestimmungen in Kenntnis setzen.
VwGH 21.09.2006, 2006/02/0200
§ 5 Abs 2 StVO
Auch ein Radfahrer muss sich bezüglich der einschlägigen Straßenverkehrsrechtsbestimmungen in Kenntnis setzen.
VwGH 21.09.2006, 2006/02/0200