§ 5 Abs 2 StVO
Die rechtmäßige Aufforderung zur Durchführung eines Alkomattests setzt den Verdacht einer Alkoholisierung voraus.
VwGH 21.09.2006, 2006/02/0163
§ 5 Abs 2 StVO
Die rechtmäßige Aufforderung zur Durchführung eines Alkomattests setzt den Verdacht einer Alkoholisierung voraus.
VwGH 21.09.2006, 2006/02/0163