§ 7 Abs 1 FSG; § 7 Abs 3 FSG
Nur das Vorliegen zumindest eines der in § 7 Abs 3 FSG angeführten Gründe schließt die Verkehrszuverlässigkeit aus.
VwGH 23.05.2006, 2004/11/0201
§ 7 Abs 1 FSG; § 7 Abs 3 FSG
Nur das Vorliegen zumindest eines der in § 7 Abs 3 FSG angeführten Gründe schließt die Verkehrszuverlässigkeit aus.
VwGH 23.05.2006, 2004/11/0201