Zusammenfassung: Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Zivilgericht selbständig das Bestehen eines Haftungsprivilegs beurteilen darf, wenn bereits die gesetzliche Unfallversicherung darüber entscheiden hat.
Rechtsgrundlagen: § 108 SGB VII
Zusammenfassung: Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Zivilgericht selbständig das Bestehen eines Haftungsprivilegs beurteilen darf, wenn bereits die gesetzliche Unfallversicherung darüber entscheiden hat.
Rechtsgrundlagen: § 108 SGB VII