Zusammenfassung: Der BGH hatte zu entscheiden, nach welcher Rechtsordnung die Frage des Rückgriffs des SVTr gegen den Haftpflichtversicherten bei einem Auslandsunfall des inländischen Versicherungsnehmers zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 13, 14, 93 EWG-VO 1408/71 ; § 105 SGB VII