Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Untersuchung von Flugunfällen auseinander und behandelt die Frage der Abgrenzung des Kompetenzbereichs der Bundesstelle für Unfalluntersuchung und des Kompetenzbereichs der Justizorgane (Staatsanwalt, Untersuchungsrichter). Dabei nimmt er auch zu internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Entwicklungstendenzen Stellung und spricht sich resümierend für die gesetzliche Verankerung der uneingeschränkten Untersuchungskompetenz der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes aus.