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Judikaturübersicht Verwaltung - StVO

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/215ZVR 2007, 340 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Eine Säuberungspflicht für Gehsteige liegt nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern ab der Grundstücksgrenze vor.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 und 4 StVO

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