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Judikaturübersicht Verwaltung - KFG

KraftfahrrechtGerhard PürstlZVR 2007/218ZVR 2007, 341 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Bei Inbetriebnahme eines vorschriftswidrigen Fahrzeugs richtet sich der Tatort nach dem Ort des Lenkens und nicht den Ort der Beladung des Fahrzeugs.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 KFG

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