vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Judikaturübersicht Verwaltung - KFG

KraftfahrrechtGerhard PürstlZVR 2007/217ZVR 2007, 341 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Type, Marke oder das Fahrzeugkennzeichen müssen im Spruch bezüglich einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 1 KFG nicht angeführt werden.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 KFG; § 44a Z 1 VStG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!