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Rechtsprechung - Kein Abzug neu für alt" bei langer Lebensdauer eines beschädigten Gebäudes

SchadenersatzrechtZVR 2007/209ZVR 2007, 334 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Abzug " neu für alt" bei Gebäudeschäden, lehnt die Zulässigkeit aber bei einer Restlebensdauer des Gebäudes von 100 Jahren ab.

Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB

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