Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Abzug " neu für alt" bei Gebäudeschäden, lehnt die Zulässigkeit aber bei einer Restlebensdauer des Gebäudes von 100 Jahren ab.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB
Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Abzug " neu für alt" bei Gebäudeschäden, lehnt die Zulässigkeit aber bei einer Restlebensdauer des Gebäudes von 100 Jahren ab.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB