Zusammenfassung: Vermögensverfügungen, die im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Kfz-Begutachtungsplakette getätigt werden, fallen nicht in den Schutzbereich des § 57a KFG.
Rechtsgrundlagen: § 1311 ABGB; § 57a KFG; § 1 AHG
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Zusammenfassung: Vermögensverfügungen, die im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Kfz-Begutachtungsplakette getätigt werden, fallen nicht in den Schutzbereich des § 57a KFG.
Rechtsgrundlagen: § 1311 ABGB; § 57a KFG; § 1 AHG
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