§ 24 Abs 1 lit c StVO; § 89a Abs 2 StVO
Die drohende Sichteinschränkung und damit verbundene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (insbesondere für Kinder) durch ein in Nähe eines Schutzwegs parkenden Autos rechtfertigt dessen Abschleppung.
VwGH, 21.10.2005, 2004/02/0121