§ 292 Abs 4 lit d ASVG; § 1325 ABGB
Der OGH erörtert, dass Zinserlöse, die im Rahmen der Veranlagung von Schmerzengeld oder einer Verunstaltungsentschädigung erzielt wurden, bei der Bemessung der Ausgleichszulage einzubeziehen sind.
OGH, 16.03.2004, 10 ObS 160/03g