§ 27 Abs 2 KHVG 1994; § 1497 ABGB; § 1501 ABGB
Der OGH erläutert, dass die infolge eines erfolgten Verjährungsverzichts oder durch Verhandlungen bewirkte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung auch Rechtswirkungen für den Versicherungsnehmer entfaltet.
OGH, 29.04.2004, 2 Ob 97/04k