§ 88 StGB; § 175 Abs 1 ASVG; § 176 Abs 1 ASVG; § 333 Abs 1 ASVG; § 333 Abs 4 ASVG; § 366 Abs 2 StPO
Der OGH prüft, ob infolge der Schädigung mehrerer Personen im Rahmen eines Arbeitsunfalls die Haftungsbegünstigung des § 333 Abs 1 ASVG zur Anwendung gelangen kann. In diesem Zusammenhang erläutert er auch die Rechtslage für die den Arbeitsunfällen gleichgestellten Unfälle nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG.