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OGH, 14.06.2005, 2 Ob 133/05f (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtGeorg Rihs, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität WienZVR 2005/123ZVR 2005, 409 - 410 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 1295 ABGB; § 19 Abs 5 StVO; § 24 Abs 1 lit d StVO

Der OGH erörtert, dass der Fahrzeughalter für Schäden, die beim Sturz eines Radfahrers auf das vorschriftswidrig geparkte Auto entstehen, mangels Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

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