§ 38 StVO; § 1304 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur Haftung und zur Beweislast bei Verkehrsunfällen im Kreuzungsbereich, die sich in Umschaltphasen von Gelb- auf Rotlicht ereignen.
OGH, 23.05.2005, 2 Ob 109/05a
§ 38 StVO; § 1304 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur Haftung und zur Beweislast bei Verkehrsunfällen im Kreuzungsbereich, die sich in Umschaltphasen von Gelb- auf Rotlicht ereignen.
OGH, 23.05.2005, 2 Ob 109/05a