Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt Stellung zur Beurteilung des Verschuldens eines Radfahrers, der einer Fußgängerin im Zuge eines Überholvorgangs auf einem Rad- und Gehweg Schäden zufügte. Weiters prüft das OLG Wien das Vorliegen eines Mitverschuldens der Fußgängerin.
OLG Wien, 02.03.2005, 13 R 30/05k