Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Schiunfalls, bei dem ein die Piste aufsteigender Fußgänger und ein mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender Schifahrer kollidierten, wobei der Fußgänger schwer verletzt wurde. Mit Praxistipp.
OLG Innsbruck 10.04.2003, 2 R 57/03d