Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Schiunfalls, bei dem ein Schleppliftfahrer, durch eine die Schleppliftspur blockierende, da vorher gestürzte, minderjährige Liftbenützerin zu Sturz kam, und sich dabei verletzte. Mit Praxistipp.
OLG Innsbruck, 08.01.2002, 1 R 1/02k